Workshop

Wann:
7. Mai 2016 um 10:00 – 16:00
2016-05-07T10:00:00+02:00
2016-05-07T16:00:00+02:00
Wo:
Kreisfamilienzentrum
Clarholzer Str. 45
33442 Herzebrock-Clarholz
Deutschland
Preis:
10 Euro
Kontakt:
Freundeskreis Herzebrock e.V.
05245-8356784

Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW schätzen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und -verbände sowie der Selbsthilfekontaktstellen sehr und unterstützen sie deshalb bereits seit vielen Jahren.
Pauschalförderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung gilt als Pauschalförderung. Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden.
Projektförderung (Krankenkassenindividuelle Förderung) In Abgrenzung zur Gemeinschafts- (Pauschal)förderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.
In diesem Workshop werden wir schauen, wie man als SHG mit den Anträgen umzugehen hat. Wann macht es Sinn einen Antrag zu stellen. Wie stelle ich einen Antrag richtig, worauf sollte man achten.
Dauer: 10.00.-16.00 Uhr
Gebühr: 10 Euro
Buchungs-Nr.: W2GKV
Für eine Anmeldung sendet einfach eine email an info@jumus.de mit Angabe der Buchungsnummer.
Anmeldungen sollten spätestens 4 Wochen vor dem Seminar/Workshop verbindlich vorliegen. Bei Absagen, die nicht mindestens 7 Tage vor dem Seminar/Workshop erfolgen, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten spätestens vier Wochen vor dem Seminar/Workshop eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zum Ablauf.

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